Informationspflichten der BLTK nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gem. Art. 13 DSGVO Einwilli‎gung in eine Datenverarbeitung

Informationspflichten der Bayerischen Landestierärztekammer gem. Art. 13 DSGVO (Erhebung von Daten bei der betroffenen Person) und Art. 14 DSGVO (Erhebung bei‎ Dritten) gegenüber Auszubildenden, Umschülern, Teilnehmer an Berufsausbildungsvorbereitungsmaßnahmen, Prüfungsteilnehmer im Rahmen ‎von Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie Teilnehmern von Validierungsverfahren nach §§ 50b ff. BBIG, Antragsteller zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen.

Hier finden Sie Informationen nach der DSGVO über die Verarbeitung von Daten von Auszubildenden, Umschülern, Teilnehmern an Berufsausbildungsvorbereitungsmaßnahmen, Prüfungsteilnehmern im Rahmen ‎von Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie Teilnehmern von Validierungsverfahren nach §§ 50b ff. BBiG. Antragsteller zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen.

(Stand Juni 2025)
 

1. Verantwortliche Stelle und Datenschutzbeauftragter

Verant­wort­li­che Stelle im Sinne der DSGVO ist die

Bayerische Landestierärztekammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts
vertreten durch Dr. Iris Fuchs, Präsidentin
Bavariastraße 7a
80336 München
Telefon 089 219908-0
E-Mail kontakt@bltk.de

Kontakt­da­ten des behörd­li­chen Daten­schutz­be­auf­trag­ten der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer

Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Bayerischen Landestierärztekammer
c/o activeMind AG
Potsdamer Str. 3
80802 München
Telefon 089 919294-900
E-Mail datenschutz@bltk.de

2. Ihre Betroffenenrechte

Soweit wir von Ihnen personenbezogene Daten verarbeiten, stehen Ihnen als betroffene Person nachfolgende Rechte zu:

  • Sie können Auskunft dazu verlangen, ob wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere mit der Verarbeitung zusammenhängende Informationen (Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO). Bitte beachten Sie, dass dieses Auskunftsrecht in bestimmten Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann (vgl. insbesondere Art. 10 des Bayerischen Datenschutzgesetzes - BayDSG). Für den Fall, dass personenbezogene Daten über Sie nicht (mehr) zutreffend oder unvollständig sind, können Sie eine Berichtigung und gegebenenfalls Vervollständigung dieser Daten verlangen (Art. 16 DSGVO).
  • Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO) oder die Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten (Art. 18 DSGVO) verlangen. Das Recht auf Löschung nach Art. 17 Abs. 1 und 2 DSGVO besteht jedoch unter anderem dann nicht, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (Art. 17 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
  • Aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, können Sie der Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten durch uns zudem jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO). Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, verarbeiten wir in der Folge Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr.

Weitere Einschränkungen, Modifikationen und gegebenenfalls Ausschlüsse der vorgenannten Rechte können sich aus der Datenschutz-Grundverordnung oder nationalen Rechtsvorschriften ergeben.

Ausführlichere Informationen zu diesen Rechten erteilt Ihnen auch unser behördlicher Datenschutzbeauftragter.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50
Online-Meldung https://www.datenschutz-bayern.de/service/complaint.html 

3. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrem Berufsausbildungsverhältnis bzw. Umschulungsvertrag oder Ihrer Berufsausbildungsvorbereitung und der Betreuung Ihres in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragenen Ausbildungsberufs und der Ablegung Ihrer Prüfung durch die Bayerische Landestierärztekammer. 

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Bayerische Landestierärztekammer ist gem. § 71 Abs. 6 Berufsbildungsgesetz (BBiG) (v. a. §§ 27 ff., 32 ff., 34 ff., 37 ff. [Prüfungswesen], 50b ff. [Validierungsverfahren], 62 ff. [Umschulungsmaßnahmen], 76 BBiG) für die Berufsbildung der Tiermedizinischen Fachangestellten in Bayern zuständig.

Dies betrifft die

  • Überwachung der Durchführung der Berufsbildung gem. § 76 BBiG (Berufsausbildungsvorbereitung, Ausbildung, Umschulung),
  • Begründung des Ausbildungsverhältnisses §§ 10 - 12, 71 Abs. 6 BBiG,
  • Überwachung der Eignung von Ausbildungsstätten und Ausbildungspersonal gem. §§ 27 - 33 BBiG,
  • Führung des Verzeichnisses gem. §§ 34 - 36 BBiG,
  • Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen und die Klärung von Fragen zur Zulassung zu Prüfungen und zu Prüfungsvoraussetzungen gem. §§ 37 - 50a BBiG, Erstellung von Zeugnissen gem. § 37 BBiG sowie ggf. von deren Zweitschriften,
  • Durchführung von Validierungsverfahren gem. §§ 50b ff. BBiG
  • Erstellung von Statistiken gem. §§ 35 Abs. 3, 84 - 88, 101 BBiG
    im Rahmen von
    • Ausbildungsverhältnissen gem. §§ 10 ff. BBiG,
    • Umschulungsverhältnissen gem. §§ 58 - 63 BBiG,
    • Anträgen zur Validierung gem. §§ 50b und 50c BBiG,
    • Ausbildungsverhältnissen von Menschen mit Behinderung gem. §§ 64 - 67 BBiG,
    • Vertragsverhältnissen der Berufsausbildungsvorbereitung §§ 68 - 70 BBiG oder
    • sonstigen Vertragsverhältnissen gem. § 26 BBiG (insbesondere EQ-Verträge).

Im Rahmen unserer Pflicht zur Überwachung der Ausbildung macht sich die Bayerische Landestierärztekammer ein umfassendes Bild vom Ausbildenden und der Ausbildungsstätte. Die zur Erfüllung dieser Aufgabe notwendigen Angaben zu Ausbildungsbetrieben und deren verantwortlichen Ausbildern verarbeiten wir, sofern ein Unternehmen ein Ausbildungsbetrieb ist oder wird. Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten im Rahmen der beruflichen Bildung verarbeitet.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c und Abs. 3 lit. b DSGVO (Rechtspflicht) i. V. m. § 71 Abs. 6 Berufsbildungsgesetz.

Ihre Daten werden nach den folgenden Rechtsgrundlagen verarbeitet:

Die Berufsbildung wird nach der Ausbildungsordnung (Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Tiermedizinischen Fachangestellten), dem einschlägigen Ausbildungsberufsbild, dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), den Richtlinien der Bayerischen Landestierärztekammer und den Bestimmungen des Berufsausbildungsvertrages durchgeführt. Die Datenerhebung und -verarbeitung erfolgt insbesondere aufgrund der §§ 10, 11, 27 bis 30, 34 bis 36, 37 ff., 68 bis 70, 87, 88 BBiG sowie der §§ 37 ff., insbesondere §§ 43 ff. i.V.m. der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf der Tiermedizinischen Fachangestellten der Bayerischen Landestierärztekammer.

5. Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Ausbildung

Die Bayerische Landestierärztekammer erhält von Ihrem Ausbildungsbetrieb den Ausbildungsvertrag zugesandt. Dabei werden folgende Kategorien von personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum der Auszubildenden
  • Anschrift der Auszubildenden
  • Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, berufliche Vorbildung
  • erforderlichenfalls Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen
  • Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung
  • Datum des Abschlusses des Ausbildungsvertrages, Ausbildungsdauer, Dauer der Probezeit
  • Datum des Beginns der Berufsausbildung
  • Art der Förderung bei überwiegend öffentlich, insbesondere auf Grund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderten Berufsausbildungsverhältnissen
  • Name und Anschrift des Ausbildenden, Anschrift der Ausbildungsstätte,

Umschulung

Die Bayerische Landestierärztekammer erhält von Ihrem Bildungsträger bzw. Umschulungsbetrieb den Umschulungsvertrag zugesandt. Dabei werden folgende Kategorien von personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum der Umzuschulenden
  • Anschrift und E-Mailadresse des Umzuschulenden
  • Geschlecht, Staatsangehörigkeit, zuletzt besuchte Schule und allgemeinbildender Schulabschluss
  • Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung,
  • Datum des Abschlusses des Umschulungsvertrages, Umschulungszeit, Dauer der Probezeit
  • Datum des Beginns der Umschulung
  • Name und Anschrift des Umschulenden, Anschrift der Umschulungsstätte

Ferner verarbeiten wir im Zusammenhang mit der Organisation und der Durchführung von Prüfungen folgende Daten:

  • Bestätigungen des Ausbildenden und der Berufsschule über das Vorliegen von Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (z. B. Anzahl der Fehltage während der gesamten Ausbildungszeit)
  • Im Falle der Beantragung von Nachteilsausgleichen entsprechende Nachweise über die Art der Behinderung und empfohlene Maßnahmen bezogen auf eine Prüfungsdurchführung
  • Ausbildungsnachweise (sog. „Berichtshefte“)
  • Bei der Anmeldung zu Prüfungen verarbeiten, insbesondere erheben, wir zur erleichterten Kontaktaufnahme auch Ihre Telefonnummer/ Mobilnummer und E-Mail-Adresse
  • Prüfungsergebnisse und Prüfungsunterlagen

6. Quelle der Daten

Ihr Ausbildungsbetrieb/Umschulungsbetrieb/Bildungsträger übermittelt an die Bayerische Landestierärztekammer Ihren Ausbildungsvertrag/Umschulungsvertrag gemäß § 36 BBiG bzw. § 62 Abs. 2 BBiG. Ferner bestätigen Ausbildende bzw. Umschulende und Berufsschulen uns Vorgaben, die für die Zulassung zu Prüfungen erforderlich sind, §§ 43 ff. BBiG (§ 43 Abs. 1 BBiG) i. V. m. der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf der Tiermedizinischen Fachangestellten. 

Prüfer übermitteln uns Prüfergebnisse und Bewertungen Ihrer Prüfaufgaben sowie sonstige für die Prüfung relevante Daten (z. B. „nicht erschienen“, „abgebrochen“).

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte findet nach gesetzlichen Vorgaben statt, insbesondere zu Zwecken:

  • der Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik gem. §§ 84 - 88 BBiG,
  • der Erfüllung von Auskunftspflichten gem. § 101 BBiG gegenüber dem Bundesinstitut für Berufsbildung,
  • der Erfüllung von Auskunftspflichten gem. § 35 Abs. 3 BBiG gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und
  • im Rahmen der Aufgaben des Berufsbildungsausschusses der zuständigen Stelle.

Es findet im Rahmen der Betreuung der Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnisse sowie Validierungsverfahren eine Weitergabe in folgenden Fällen statt:

  • an Prüfer zur Durchführung und Auswertung der Prüfungen und Validierungsverfahren, ggf. zur Zulassung,
  • an die zuständigen Berufsschulen zur Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse,
  • Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an unsere Auftragsverarbeiter. Unsere Dienstleister haben für diese Verarbeitungstätigkeiten Zugriff auf die Daten. Hierzu zählen Datenverarbeiter im Auftrag z. B. zur Durchführung und Organisation von Veranstaltungen und Prüfungen/Validierungsverfahren, Hoster und sonstige IT-Dienstleister wie externe Administration, Wartung und Fernwartung; Scandienstleister, Entsorger von Akten/Datenträger.

Ihre Prüfungsergebnisse erhält auf Anforderung Ihr Ausbildungs- oder Umschulungsbetrieb gem. § 37 Abs. 2 BBiG.

8. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Ihre Daten werden ausschließlich in Deutschland verarbeitet. Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

9. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Datenlöschung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen und behördlichen Aufbewahrungsfristen, bezogen auf Geschäftsbriefe nach sechs Jahren, bezogen auf die Rechnungsstellung nach acht Jahren. Daten für die Erhebung der Eintragungs- und Betreuungsgebühr sowie der Prüfungs- und Validierungsgebühren werden nach 10 Jahren gelöscht.

Aufbewahrungsfristen:

  • Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsvertrages: 10 Jahre nach Ende der Regelausbildungszeit.
  • Antrag auf Eintragung des Umschulungsvertrages: 10 Jahre nach Ende der Umschulungszeit.
  • Schriftliche Prüfungsarbeiten: 1 Jahr nach Ende des Vertragsverhältnisses.
  • Prüfungsakte: 2 Jahre nach Prüfungsabschluss.
  • Validierungsakte: 2 Jahre nach Validierungsabschluss.
  • Ergebnisniederschriften: 50 Jahre nach Prüfungsabschluss.
  • Zum Zwecke der Erstellung von Zweitschriften, weiteren Serviceleistungen sowie anderen Auskunftspflichten werden die Prüfungsrahmendaten von Teilnehmern an Maßnahmen der Berufsbildung (Auszubildende, Umschüler) und Validierungsverfahren höchstens bis zu 50 Jahre nach Prüfungs- und Validierungsabschluss gespeichert, soweit keine gesetzliche Bestimmung entgegensteht.

11. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 c und Abs. 3 b DSGVO i.V.m. §§ 10, 11, 27 bis 30, 34 bis 36, 37 ff., 87, 88 BBiG und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf der Tiermedizinischen Fachangestellten der Bayerischen Landestierärztekammer. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann die Bayerische Landestierärztekammer Ihr Berufsausbildungsverhältnis/Ihre Berufsbildung/Ihre Umschulung/Ihre Prüfung nicht betreuen.

12. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Bayerische Landestierärztekammer durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

13. Automatisierte Entscheidungsfindung, Profiling‎

Die Bayerische Landestierärztekammer setzt keine Tools ein, die eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 DSGVO ermöglichen.