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Beruf Tierarzt/Tierärztin


Der Beruf Tierarzt/Tierärztin ist deutlich vielfältiger als allgemein bekannt: Tierärzte sind nicht nur Ärzte für Tiere – sie übernehmen auch wichtige Aufgaben beispielsweise im gesundheitlichen Verbraucherschutz oder im Tierschutz. Sie sind für die Gesundheit von Tieren zuständig, aber auch für sichere Lebensmittel tierischer Herkunft "vom Stall bis zur Theke".

 

Die Aufgaben sind in der Bundes-Tierärzteordnung definiert: "Der Tierarzt ist berufen, Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten, zu lindern und zu heilen, zur Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestandes beizutragen, den Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten sowie durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu schützen und auf eine Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft hinzuwirken".

 

Die Berufsordnung der BLTK ergänzt dies noch um den Passus: "Der Tierarzt ist der berufene Schützer der Tiere."

Für die Berufsausübung als Tierarzt/Tierärztin sind ein erfolgreich absolviertes Hochschulstudium der Tiermedizin und die Approbation erforderlich.

 

Wesentliche Berufsfelder sind:

Tierärztliche Praxis: Etwa zwei Drittel der Tierärzte/-innen sind in der Praxis tätig (in Einzel- oder Gemeinschaftspraxis, als Angestellte, Assistenten oder Vertreter). Rund die Hälfte davon arbeitet in reinen Kleintierpraxen – die anderen in Nutztier- oder Gemischtpraxen. Etwa ein Viertel dieser Tierärzte/-innen übernehmen als so genannte amtliche Tierärzte gleichzeitig Aufgaben in der Fleischuntersuchung wahr. Auch andere Aufgaben wie in der Tierseuchenbekämpfung können von den Behörden an die praktizierenden Tierärzte/-innen übertragen werden, stehen aber unter deren Aufsicht.

"Amtstierärzte": Etwa ein Fünftel der Tierärzte/-innen sind bei Veterinärbehörden angestellt oder beamtet. Sie sind für hoheitliche Aufgaben zuständig wie für die Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen, die Überwachung von Lebensmittelsicherheit und Arzneimitteleinsatz sowie Belange des Tierschutzes. Auch für die Fleischuntersuchung

Diagnostik, Beratung, Forschung, Lehre: In Tiergesundheitsdiensten und Landesuntersuchungsämtern, an der Uni und in der Industrie (Medikamente, Lebensmittel, Futtermittel) sind weitere etwa zehn Prozent der Tierärzte/-innen tätig.

Tierärzte/-innen sind zur lebenslangen Fortbildung verpflichtet. Sie können sich außerdem nach dem Studium in den verschiedenen Bereichen des Berufsfeldes weiterbilden und die jeweilige Bezeichnung für einen Fachtierarzt/-ärztin, ein Teilgebiet oder eine Zusatzbezeichnung erwerben.