Für externe Anbieter: Anerkennung von Kursen beantragen

Anerkennung von Strahlenschutzkursen in der Tiermedizin beantragen

Die Bayerische Landestierärztekammer ist als zuständige Stelle befähigt Strahlenschutzkurse für Tierärztinnen und Tierärzte und Tiermedizinische Fachangestellte zu überprüfen und Anerkennungen auszusprechen.

Gesetzliche Anforderungen

Die gesetzlichen Anforderungen zur Aus- und Weiterbildung im Strahlenschutz sind festgelegt

  • in § 74 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG)
  • in den §§ 47 bis 51 der Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) und
  • in der Richtlinie Strahlenschutz in der Tierheilkunde

Vorgaben für Anbieter von Kursen zur Aktualisierung der Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz

Sie möchten als Veranstalter Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz anbieten? Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen zu Inhalt und Dauer von Aktualisierungskursen.

Inhalte

Die Lehrinhalte der Kurse sollen unter besonderer Berücksichtigung neuer Regelungen und neuer Entwicklungen der Auffrischung des Strahlenschutzwissens dienen. Am Ende des Kurses ist eine Erfolgskontrolle durchzuführen (Anlage 4, Richtlinie Strahlenschutz in der Tierheilkunde).

Kursdauer (1 UE entspricht 45 Minuten)

  • Aktualisierungskurs Fachkunde: Mindestens 8 UE (Anlage 4, Nr. 4.1.1. und 4.1.2)
  • Aktualisierungskurs Kenntnisse: Mindestens 4 UE (Anlage 4, Nr. 4.2)

Unterlagen für die Anerkennung

1. Anträge (siehe Downloadbereich)

  • Antrag des Veranstalters zur Anerkennung von Fortbildungen externer Veranstalter als Kurs zum Erwerb bzw. zur Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz (Tiermedizinische Fachangestellte TFA) und
    Erklärung der für die Prüfung verantwortlichen Person (TFA)
  • Antrag des Veranstalters zur Anerkennung von Fortbildungen externer Veranstalter als Kurs zum Erwerber bzw. zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz (Tierärzte TA) und
    Erklärung der für die Prüfung verantwortlichen Person (TA)

2. Programm

Angabe der Vorträge mit jeweiligem Referenten (genaue Angabe von Vortrags- und Pausenzeiten), Prüfung, ggf. Kennzeichnung von Demonstrationen, Praktika

3. Lehrinhalte

Angabe der Lehrinhalte nach Richtlinie - stichpunktartig oder ausformuliert, ggf. Beschreibung der Praktika, Demonstrationsübungen, Übungen

4. Referierende

Namen aller Referierenden mit Angaben der erforderlichen Qualifikation bezogen auf die Lehrinhalte (Lebenslauf, aktuelle Fachkundebescheinigung)

5. Informationen zum Lehrmaterial

Übersicht über die dem Teilnehmer zur Verfügung gestellten Kursmaterialien.

6. Ausstattung der Kursstätte

Angaben zur Größe und technischen Ausstattung der Veranstaltungsräume, Anzahl der Plätze, Ton- und Projektionstechnik, ggf. Art und Anzahl der Praktikumsplätze, Messgeräte, Strahlenquellen/ Röntgengeräte

7. Konzept zur Anwesenheits- und Erfolgskontrolle

Angaben zur Erfolgskontrolle, Zulassungsvoraussetzungen, Dauer und Ablauf der Prüfung, Maßnahmen bei Nicht-Bestehen.

8. Muster

  • Teilnahmebescheinigung (nach Anlage 7, Richtlinie Strahlenschutz in der Tierheilkunde):
  • für die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz
  • für die Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz

9. Antragsfrist

Senden Sie die aufgeführten Unterlagen spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung an die Bayerischen Landestierärztekammer, Referat Fortbildung.

Ihre Ansprechpartnerin:

Dr. Julia Scholz
Telefon 089 219908-13
E-Mail fortbildung@bltk.de

Bitte beachten Sie:

Der Strahlenschutzkurs kann nach Anerkennung durch die BLTK wiederholt unter gleichem Aktenzeichen angeboten werden und muss bei Beibehaltung aller angegebenen Kriterien nicht erneut überprüft werden.

Bitte teilen Sie der BLTK erneute Kurstermine mit. Bei befristeter Anerkennung setzen Sie sich bitte spätestens vier Wochen vor Ablauf der Anerkennungsfrist und erneuter Kursplanung mit der BLTK in Verbindung.

Angaben zu Grundkursen, Onlinekursen, Kombinationskursen, Spezialkursen (Nuklearmedizin, Tele- und Brachytherapie, CT)

siehe entsprechende Anlagen der Richtlinie Strahlenschutz in der Tierheilkunde. Wenn Sie einen entsprechenden Kurs anbieten möchten, setzen Sie sich bitte mit der Bayerischen Landestierärztekammer in Verbindung.

Unterlagen zum Download

Anerkennung von Strahlenschutzkursen