Zwischenprüfung

Für Auszubildende und Ausbildende ist die Zwischenprüfung eine Chance, denn sie gibt Aufschluss über den Ausbildungsstand (§ 48 BBiG). Bis zum Ausbildungsende gibt es noch die Möglichkeit, Leistungen gezielt zu verbessern.

Das Ergebnis der Zwischenprüfung wird auf dem Zeugnis der Abschlussprüfung nicht mit aufgeführt.

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist für Auszubildende eine Voraussetzung dafür, zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden (§ 43 Abs. 2 BBiG).

Wann und wo findet die Prüfung statt?

Die gemäß § 48 des Berufsbildungsgesetzes durchzuführende Zwischenprüfung für Tiermedizinische Fachangestellte findet turnusmäßig einmal jährlich im März für diejenigen Auszubildenden statt, die sich im zweiten Ausbildungsjahr befinden. Die Zwischenprüfung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Tiermedizinischen Fachangestellten.

Die Zwischenprüfung findet an den jeweiligen Berufsschulen statt, in denen die Tiermedizinischen Fachangestellten unterrichtet werden. Die von der Kammer ausgearbeiteten Prüfungsfragen werden allen Berufsschulen in Bayern zugesandt, in denen Tiermedizinische Fachangestellte unterrichtet werden.

Der Zwischenprüfungstermin wird den Berufsschulen und den Ausbildenden mitgeteilt.

>Anmeldefristen und Prüfungstermine für die Zwischenprüfung

Was wird geprüft?

Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 zur Ausbildungsverordnung für die ersten 18 Monate aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Fälle oder Aufgaben in höchstens 120 Minuten in den folgenden Prüfungsgebieten durchzuführen:

  1. Durchführung von Hygienemaßnahmen
  2. Schutzmaßnahmen vor Infektionskrankheiten und Tierseuchen
  3. Erste Hilfe beim Menschen
  4. Materialbeschaffung und -verwaltung
  5. Information und Datenschutz

Anmeldung

Die Anmeldeunterlagen werden den Ausbildungsbetrieben rechtzeitig zugeschickt. Bitte Anmeldeschluss beachten!

Teilnahme bei verkürzter Ausbildungszeit

Auszubildende mit verkürzter Ausbildungszeit können auf Antrag bereits im ersten Ausbildungsjahr an der Zwischenprüfung teilnehmen. Hierzu ist ein formloser schriftlicher Antrag der/des Auszubildenden erforderlich.

Ist eine Wiederholung möglich?

Eine Wiederholung der Zwischenprüfung ist für alle Teilnehmer ausgeschlossen.