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Vorstandssitzung am 6. November 2008

 

Zum zweiten Mal in der Wahlperiode 2008 bis 2013 tagte der Vorstand der Bayerischen Landestierärztekammer am 6. November 2008 in München. Im Mittelpunkt der Sitzung stand ein ausführlicher Bericht des Vizepräsidenten der Bayerischen Landestierärztekammer, Dr. Paul Münsterer, über den neuen Tarifvertrag für die in der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung beschäftigten amtlichen Tierärzte. Dr. Münsterer wies darauf hin, dass der Tarifvertrag rückwirkend zum 1. September 2008 in Kraft treten werde, wenn die Einspruchsfrist am 24. November 2008 abläuft, ohne dass eine der beiden Tarifvertragsparteien (VERDI, Kommunaler Arbeitgeberverband) Einspruch eingelegt hat.

Dr. Münsterer stellt die wichtigsten Eckpunkte des neuen Tarifvertrages vor.

Es sei – so Münsterer – schon ein großer Erfolg, dass es nach nunmehr 6 Jahren erstmals wieder einen neuen Tarifvertrag gebe.

Die Stundenvergütung erhöht sich zum 1. September 2008 um 8,7 % auf 31,01 €. Zum 1. Januar 2009 erfolgt eine nochmalige Erhöhung um 2,8 % auf 31,88 €.

Zu der angeführten Erhöhung kommt ein Zuschlag auf die Stundenvergütung von 0,11 Euro pro Stunde für den Zeitraum vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2009.

Zudem gibt es eine Einmalzahlung für die Monate Januar 2008 bis zum August 2008. Die Einmalzahlung beträgt für jeden Monat, für den Entgelt zugestanden hat, 2,9% der Urlaubsvergütung, die dem Beschäftigten zugestanden hätte, wenn er im gesamten Monat August 2008 Erholungsurlaub gehabt hätte.

Für die ambulante Fleischuntersuchung erhöht sich die Stückvergütung zum 1.9.2008 um 7,7% (Rinder, Schafe), für Schweine um 3,85% und am 1.1.2009 folgt eine weitere Erhöhung um 2,8,% (Rinder, Schafe) und 1,4% bei Schweinen.

Der Nachtzuschlag wurde ebenfalls erhöht, was ursprünglich abgelehnt wurde. Er gilt für die Zeit von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr und beträgt nun 4,29 Euro pro Stunde, statt bisher 1,28 Euro pro Stunde. Dies ist deshalb so wichtig, da im Falle einer Nichterhöhung wahrscheinlich eine Verlagerung der Arbeitszeit in die Nachtstunden erfolgt wäre.

Es gibt eine Öffnungsklausel, in der für Schlachtbetriebe mit mehr als 20 GVE pro Woche und bis zu 300 GVE pro Monat die Stückvergütung weiterhin möglich ist. Dies sollte jeder Arbeitnehmer individuell entscheiden und dann bei seinem Arbeitgeber beantragen (möglich nur bis 31.10.2008)

Die Wegstreckenentschädigung wurde auf 30 Cent/km erhöht.

Bei der Stückvergütung ist eine Mindestvergütung lt. §8 des Tarifvertrages festgeschrieben worden. Dies läuft im Ergebnis auf eine Mindestbeschäftigungsgarantie hinaus.

Der neue Tarifvertrag beinhaltet eine Erhöhung für die RU, BU, etc. zum 1. September 2008 und nochmals zum 1. Januar 2009.

Der neue Tarifvertrag sieht ferner für die Trichinenuntersuchung bei Wild einen Zuschlag ab 1.9.2008 von 2,26 Euro und ab 1.1.2009 von 2,32 Euro vor.

Nicht erreicht werden konnte, dass nach Auslaufen des neuen Tarifvertrages zum 30. April 2010 eine automatische Anbindung der Tarife an die Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst (TVöD) stattfindet. Es existieren nur unverbindliche Absichtserklärungen der Tarifvertragsparteien, diesen Punkt bei den nächsten Tarifverhandlungen wieder aufgreifen zu wollen.

Für Beschäftigte in Großbetrieben, die bis jetzt nach der Stückvergütung bezahlt worden sind, wird die Stundenvergütung eingeführt, es sei denn, der Arbeitgeber optiert im Sinne der oben beschriebenen Öffnungsklausel für eine Beibehaltung der Stückvergütung für diese Betriebe.

Etwas abgemildert wird die Umstellung auf die Stundenvergütung durch den Erhalt einer nicht dynamisierten, festgesetzten individuellen Besitzstandszulage. Dies gilt allerdings nicht für bislang nach der Stundenvergütung abgegoltene Tätigkeiten. D.h., für denjenigen amtlichen Tierarzt, der bisher nach der Stundenvergütung bezahlt wurde, ändert sich nichts.

Diese Besitzstandszulage erhält der Beschäftigte für die geleisteten Arbeitsstunden im Referenzzeitraum, also im Jahr 2007. Für die Dauer der Besitzstandszahlung entsprechend der ermittelten Arbeitsstunden erhalten die Beschäftigten eine Beschäftigungsgarantie. Diese mindert sich allerdings bei einem Minderbedarf an Arbeitsleistung entsprechend. Zudem vermindert sie sich um jede nach dem 31.12.2009 wirksame Erhöhung der Stundenentgelte um den Erhöhungsbetrag. Die Besitzstandszulage vermindert sich darüber hinaus am 1. September 2009 und jeweils am 1. September eines Kalenderjahres, wenn die/der Beschäftigte zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Tarifvertrages beim selben Arbeitgeber in der Stückvergütung mehr als

30 Jahre tätig war;

Insgesamt achtmal um jeweils ein Achtel

mehr als 20 Jahre tätig war;

Insgesamt siebenmal um jeweils ein Siebtel

mehr als 15 Jahre tätig war;

Insgesamt sechsmal um jeweils ein Sechstel

mehr als 10 Jahre tätig war;

Insgesamt fünfmal um jeweils ein Fünftel

10 Jahre oder wenigere tätig war;

Insgesamt viermal um jeweils ein Viertel der ursprünglichen Besitzstandszulage.

Nach Wegfall dieser Besitzstandzulage wird der Beschäftigte mit der Hälfte der im vorangegangenen Jahr pro Woche geleisteten Stunden zur Arbeit herangezogen. (Beschäftigungsgarantie), allerdings höchstens zehn Stunden pro Woche und nicht unter zwei Stunden pro Woche.

Akzeptiert werden musste auch, dass die Trichinenuntersucher in diesen Tarifvertrag explizit aufgenommen wurden. Wenn  amtliche Tierärzte als Trichinenuntersucher tätig werden, dann erhalten sie nur das Entgelt des Trichinenuntersuchers.

Ein weiterer Nachteil ist die unterschiedliche Bezahlung nach West und Ost.

Dr. Münsterer berichtete sodann über ein geplantes Rundschreiben an die amtlichen Tierärzte in Bayern, in dem für den Beitritt zur Gewerkschaft VERDI geworben werden soll. Nur mit Unterstützung einer starken gewerkschaftlichen Interessenvertretung könnten die amtlichen Tierärzte ihre Verhandlungsposition bei künftigen Tarifverhandlungen stärken. Bayern solle diesbezüglich eine Vorreiterrolle übernehmen.

Der Präsident der Bayerischen Landestierärztekammer, Prof. Dr. Mantel, ging in seinem Bericht auf die dem Bayerischen Landesamt für Steuern vorgelegte Frage nach der Umsatzsteuerbemessung für Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit ein.

Über einen längeren Zeitraum hinweg bestand insoweit Rechtsunsicherheit, als unklar war, ob die Durchführung der BT-Impfungen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen oder mit dem Regel-USt-Satz von 19% abzurechnen sind. Das Landesamt hat hierzu inzwischen  eine verbindliche Rechtsauskunft abgegeben. Die Behörde weist in Ihrem Schreiben vom 16.10. 2008 darauf hin, dass nach §12 Abs. 2 Nr. 4 UStG sich die Steuer auf 7 % ermäßigt für Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung und der Förderung der Tierzucht dienen. Die Leistung „Durchführung der Impfung gegen BT“ unterliegt damit dem ermäßigten Steuersatz, jedoch nur insoweit, als Zuchttiere betroffen sind. Zuchttiere im Sinne der genannten Vorschrift sind Rinder, Schafe und Ziegen, die in Beständen stehen, die zur Vermehrung bestimmt sind und deren Identität gesichert ist. Aus Vereinfachungsgründen kommt es nicht darauf an, ob das Einzeltier tatsächlich zur Zucht verwendet wird. Es genügt, dass das Tier einem zur Vermehrung bestimmten Bestand angehört. Die Impfung von Tieren, die keine Zuchttiere im obigen Sinne sind, unterliegt dem Regelsteuersatz von 19 %. Gegenwärtig läuft noch eine ergänzende, an das Landesamt für Steuern gerichtete Anfrage, auf welche Art und Weise im Einklang mit dem Steuerrecht eine „Rückabwicklung“ zuviel vereinnahmter Umsatzsteuer erfolgen kann.

Als weiteres Problem hat sich der teilweise nicht sachgerechte Einsatz der Vakzine herausgestellt. Einem an die prakt. Tierärzte, die BT-Impfungen durchführen, gerichteten Schreiben der Tierseuchenkasse vom 6. Oktober 2008 war zu entnehmen, dass einige prakt. Tierärzte die Verabreichung der vom StMUGV finanzierten Vakzine gegen BT nicht sachgerecht gemäß der guten tierärztlichen Praxis subkutan in die lockere Unterhaut seitlich am Hals, sondern z.B. im Bereich des straffen Binde- und Fettgewebes der Schwanzfalte oder anderswo im Kaudalbereich vornehmen. Nach Angaben der Impfstoffhersteller kann nicht angenommen werden, dass eine in die Schwanzfalte durchgeführte Impfstoffverabreichung die erwünschte möglichst hohe Antikörperbildung induzieren kann. Die TSK weist in dem genannten Schreiben darauf hin, dass im Falle von Impfdurchbrüchen bzw. damit einhergehenden Tierverlusten Ermittlungen hinsichtlich der Impfpraxis vorgenommen werden, um festzustellen, ob eine Sorgfaltspflichtverletzung des prakt. Tierarztes mit ggf. weiteren juristischen Konsequenzen vorgelegen haben könnte. Die prakt. Tierärzte waren über dieses Schreiben der TSK teilweise sehr verärgert, weil sie sich einem Generalverdacht ausgesetzt sahen. Aus Kreisen der Praktiker wurde auch auf in einigen Fällen mögliche Gefahren für Leib und Leben der Impftierärzte bei sachgerechter Durchführung der BT-Impfungen hingewiesen. Nach Auffassung des Kammervorstands ist in den erwähnten Gefahrsituationen anzuraten, lieber auf die Impfung ganz zu verzichten, statt sie fehlerhaft durchzuführen. Gleichzeitig ist das zuständige Veterinäramt über die Nichtdurchführung von Impfungen in diesen Fällen zu informieren. Es mehren sich zudem Hinweise, dass der Zeitplan der Impfkampagne nicht eingehalten werden kann. Die EU-Kofinanzierung hängt davon ab, dass die Impfungen bis zum Jahresende vollständig durchgeführt wurden und ein Impfstatus von mindestens 80% aller impfpflichtigen Tiere erreicht werden kann.

Es werden daher alle mit Impfmaßnahmen betrauten praktizierenden Tierärzte dazu aufgerufen, ihren Impfverpflichtungen nachzukommen. Der Verfahrensbeschleunigung würde es auch dienen, wenn bereits die erste Impfung mit der Tierseuchenkasse abgerechnet und damit nicht bis zur Durchführung der Wiederholungsimpfung abgewartet werden würde.

 

Prof. Mantel berichtete über den Stand der Beratungen über den Entwurf einer Änderung der TBC-Verordnung des Bundes. Am 14. Oktober 2008 fand diesbezüglich im StMUGV eine Besprechung statt. Der aus dem BMELV stammende Entwurf sieht vor, dass die Halter der über 3 Jahre alten Rinder ihre Tiere alle 3 Jahre durch einen Tierarzt mittels Simultantest untersuchen lassen müssen. Er – Mantel- habe in der Besprechung im Staatsministerium kritisiert, dass das Hoftierarztprinzip nicht in den Entwurf aufgenommen wurde. Der in der VO vorgesehene Simultantest wurde von den Teilnehmern an der Besprechung zu Recht abgelehnt. Die Durchführung dieses Tests ist in den Betrieben nicht praktikabel. Der Simualtantest bringt keine zuverlässigen Ergebnisse über den Seuchenstatus und verursacht  zudem einen immensen Kosten- und Zeitaufwand. Stattdessen befürworteten die Teilnehmer an der Besprechung am 14.10.08 die flächendeckende Durchführung des einfachen Tuberkulintests für die Erstuntersuchung der Milchkühe. Ferner wurde der in der Änderungs-VO vorgesehene Zeitraum für epidemiologische Nachforschungen von 5 Jahren von den Teilnehmern an der Besprechung als zu lang erachtet. Stattdessen wurden 2 Jahre vorgeschlagen. Zudem wurde angemerkt, dass es kaum möglich sei, den Intrakutantest bei allen schlachtreifen Bullen eines Bestandes durchzuführen. Stattdessen wurden Einzeltieruntersuchungen der aus TBC-positiven Betrieben verbrachten Tiere vorgeschlagen.

Der neu gewählte Vorsitzende des Finanz- und Haushaltsausschusses, Dr. Franz Arand, berichtete über die Sitzung des Haushaltsausschusses am 29. Oktober 2008 und erläuterte die vorläufige Jahresrechnung des Kammerhaushalts zum 30. 9. 2008. Außerdem stellte er das Budget des Kammerhaushalts für das Jahr 2009 vor. Auch im kommenden Haushaltsjahr wird wieder mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis auf der Einnahmen- und Ausgabenseite gerechnet. Der Vorstand empfahl der Delegiertenversammlung der BLTK, die vorläufige Jahresrechnung für 2008 und den Voranschlag für 2009 anzunehmen.

Für die 16. Legislaturperiode des Landesgesundheitsrates nominierte der Vorstand als Vertreter der Tierärztekammer Herrn Prof. Dr. Mantel (Mitglied) und Frau Dr. Zwehl (stellvertretendes Mitglied).

Frau Dr. Geppert berichtete über die voraussichtlichen Themenschwerpunkte im Fortbildungsprogramm der 24. Bayerischen Tierärztetage, die vom 21. bis zum 24. Mai 2009 in Rosenheim stattfinden werden. Erstmals soll ein Seminar zum Thema Kleine Wiederkäuer angeboten werden. Möglicherweise wird auch ein Seminar zu den Neuweltkameliden organisiert. Es ist geplant, nach dem Vorbild der Fortbildung im Bereich Rinderkrankheiten auch bei den Kleintieren längere Vorträge einzubauen. Vorgesehen ist ein Vortragsblock zur Zeckenübertragung von Krankheiten; hier sollen Prof. Straubinger und Prof. Pfister als Referenten gewonnen werden. Im Bereich der Pferdemedizin soll die Doping-Problematik in den Vordergrund gerückt werden. Ferner stehen hier die Themen Narkose, Zahnbehandlung und Gynäkologie (Eierstockerkrankungen) auf dem Programm. Die Fortbildung im Bereich Schweinekrankheiten soll dem gelegentlich beklagten Verlust von Spezialwissen in der Schweinepraxis entgegen wirken. Ferner sind hier Referate zur Diagnostik, zu den Antibiotika-Leitlinien und ein runder Tisch zum Thema Rückmeldung von Schlachthofbefunden an die prakt. Tierärzte vorgesehen. Im Bereich der Rinderkrankheiten soll sich die Fortbildung u.a. auf die Blauzungenkrankheit und möglicherweise auch auf TBC konzentrieren. Desweiteren soll hier eingegangen werden auf die Stanzmethode bei den BVD-Kontrollen, auf das Thema Fütterung in Verbindung mit der Fruchtbarkeit und auf subklinische Ketosen.

Wie bei allen Bayerischen Tierärztetagen wird es wieder eine Fortbildung für Amtstierärzte und für Tiermedizinische Fachangestellte geben. Geplant ist ein halber Tag Fortbildung für die amtlichen Tierärzte in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Ein weiterer Fortbildungsschwerpunkt wird der Tierarzt in der Industrie sein. Hierzu sind 8 bis 10 Referate unterschiedlicher thematischer Ausrichtung vorgesehen. In einer Podiumsdiskussion soll u.a. über die Themen Arbeitszeitmodelle in der tierärztlichen Praxis und über Arbeitsbedingungen in der Tierarztpraxis diskutiert werden. Dabei soll auch auf die Möglichkeit der externen Promotion eingegangen werden.

Weitere Themen in der Vorstandssitzung waren u.a. die Tierkörperbeseitigung an Wochenenden und an Feiertagen, Vorschläge für die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft im Rahmen der Festsitzung der 24. Bayer. Tierärztetage, die Entkoppelung der Hygienekontrollen von der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung und die Bereitstellung von Praktikumsplätzen für Pflichtpraktika im Rahmen des Tiermedizinstudiums durch den Schlachthof Waldkraiburg.