Versorgungswerk - Bayerische Ärzteversorgung
Die Bayerische Ärzteversorgung gewährt ihren Mitgliedern und deren Hinterbliebenen Leistungen in Form von Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung.
Anders als in einigen anderen Bundesländern gibt es in Bayern kein spezielles, über die Tierärztekammer verwaltetes Versorgungswerk: Die Bayerische Ärzteversorgung ist nicht nur zuständig für Ärzte und Zahnärzte, sondern auch für Tierärzte/-innen in Bayern sowie in Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Die Mitgliedschaft in der Bayerischen Ärzteversorgung besteht kraft Gesetzes (Pflichtmitgliedschaft), d.h. sie muss nicht beantragt oder vertraglich vereinbart werden.
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Postanschrift |
81919 München |
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Besucheradresse |
Denninger Str. 37 (U-Bahn: U4 Richard-Strauss-Straße) |
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Telefon |
0 89 - 92 35 - 6 |
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Mitgliedschafts- und Beitragsangelegenheiten |
0 89 - 92 35 - 70 11 |
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Versorgungsangelegenheiten |
0 89 - 92 35 - 74 13 |
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Darlehensbestandsverwaltung |
0 89 - 92 35 - 84 46 |
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Telefax |
0 89 - 92 35 - 87 67 |
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