Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landestierärztekammer
Tierärztinnen und Tierärzte sind gemäß der Berufsordnung für Tierärzte in Bayern zur beruflichen Fortbildung verpflichtet. Dabei ist der Umfang der Fortbildungspflicht erst ab 2011 für alle im Beruf stehenden Tierärztinnen und Tierärzte konkretisiert.
Demgegenüber stellt die Weiterbildung eine freiwillige Maßnahme mit festgelegten Inhalten und Umfang dar. Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt den Tierarzt zum Führen eines Fachtierarztes oder einer Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung.
Vielen Tierärzten ist es aufgrund ihrer beruflichen Situation nicht möglich, die mehrjährigen Weiterbildungszeiten an den zugelassenen Weiterbildungsstätten zu absolvieren – andererseits verfügt aber gerade dieser Personenkreis häufig über langjährige Erfahrungen und einen Fortbildungsfundus auf hohem Niveau. Diese Überlegungen waren ausschlaggebend für die Einführung des freiwilligen Fortbildungszertifikates.
Das Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landestierärztekammer ermöglicht es Tierärztinnen und Tierärzten, ihr hohes Maß an Fortbildungsaktivitäten durch den Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats nach außen zu dokumentieren. Tierärztinnen und Tierärzte, die gegenüber der Bayerischen Landestierärztekammer nachweisen, dass sie die in den Statuten des Fortbildungszertifikates definierten Anforderungen erfüllt haben, erhalten das zeitlich befristete Fortbildungszertifikat. Dieses besteht aus einer Urkunde und einer Plakette.
Das Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landestierärztekammer wurde zum 1.1.2003 eingeführt. Es kann als 1-jähriges oder als 3-jähriges Zertifikat erworben werden.
Ab 2011 gelten neue Richtlinien; die alten Richtlinien mussten wegen der Normierung der Fortbildungspflicht grundlegend geändert werden. Die Anforderungen sind ab 2011 nicht mehr in Fortbildungspunkten, sondern in Fortbildungsstunden definiert. Das Fortbildungszertifikat wird ab 2011 ausgestellt, wenn mindestens 20 Stunden mehr Fortbildung im Jahr bzw. 60 Stunden mehr Fortbildung in 3 Jahren nachgewiesen wird, als gemäß Berufsordnung von der jeweiligen Tierärztin / dem jeweiligen Tierarzt gefordert wird.
Die Ausstellung von Fortbildungszertifikaten bis zum Jahr 2010 erfolgt nach den alten Richtlinien des Fortbildungszertifikates. Fortbildungszertikate für 2011 bzw. für 2009-2011 und später werden nach den neuen Richtlinien des Fortbildungszertifikates ausgestellt.



